Betrieblicher Brandschutz – Unverzichtbar für die Sicherheit
Vorbeugender Brandschutz ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit der Mitarbeiter in Betrieben und an Arbeitsstätten. Brände im Betrieb gefährden aber nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sie können auch großen, wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen und zudem die Umwelt schwer schädigen. Die Maßnahmen des vorbeugenden, betrieblichen Brandschutzes sollen diese Gefährdungen durch Brände so gering wie möglich halten.
So ergeben sich für den betrieblichen Brandschutz im Wesentlichen drei Ziele:
- Personenschutz
- Sachwertschutz
- Umweltschutz
Deshalb ist der vorbeugende, betriebliche Brandschutz so wichtig und wird in Deutschland durch zahlreiche Vorschriften, Richtlinien und Gesetze geregelt.
Wer ist verantwortlich für den Brandschutz in Betrieben?
Grundsätzlich ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass alle geforderten Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes richtig umgesetzt werden. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im §3, Abs. 1 festgelegt, denn hier steht, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen.
Bei der Organisation und der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kann sich der Unternehmer von Fachkräften, z.B. von einem Brandschutzbeauftragten, unterstützen lassen.
Aber auch, wenn die Verantwortung für den Brandschutz grundsätzlich beim Unternehmer liegt, ist es wichtig, dass die im Betrieb tätigen Mitarbeiter involviert werden, damit diese ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können. Sie müssen entsprechend informiert und bei Bedarf geschult werden. Dazu gehört es, dass jeder Mitarbeiter in einer Brandschutzunterweisung über spezielle Brandgefahren im Betrieb, die Lage von Flucht- und Rettungswegen, die Standorte der brandschutztechnischen Einrichtungen im Betrieb sowie das richtige Verhalten im Brandfall unterwiesen wird
Diejenigen Mitarbeiter, die die Funktion eines Brandschutzhelfers ausüben sollen, übernehmen wichtige Aufgaben im betrieblichen Brandschutz, wie z.B. die Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Gebäudeevakuierung und müssen daher zusätzlich eine geeignete Brandschutzschulung absolvieren, in der sie in Theorie und Praxis zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden.
Betrieblicher Brandschutz - Gesetze und Richtlinien
Der betriebliche Brandschutz wird in einer Reihe von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen geregelt. So gibt es den Brandschutz betreffende Vorgaben u.a. im Arbeitsschutzrecht, im Baurecht, von den Berufsgenossenschaften und nicht zuletzt von den Versicherungen. Wichtige, den betrieblichen Brandschutz betreffende Richtlinien und Gesetze finden sich z.B.
- im Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
- in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und hier im Besonderen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)
- in der DGUV Information 205-001
- in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer (LBO)
Welche Maßnahmen gehören zum betrieblichen Brandschutz?
Prinzipiell wird im vorbeugenden Brandschutz zwischen den drei Bereichen
- baulicher Brandschutz
- anlagentechnischer Brandschutz und
- organisatorischer Brandschutz
unterschieden.
Der bauliche Brandschutz
beginnt schon bei der Planung der Gebäude. Hier geht es z. B. um die Verwendung von Baumaterialien mit den Erfordernissen entsprechenden Feuerwiderstandsklassen, der Einplanung von Feuerwehrzufahrten und Flucht- und Rettungswegen oder der Aufteilung von Gebäuden in Brandabschnitte. Auch Brandabschottungen gehören in den Bereich des baulichen Brandschutzes.
Der anlagentechnische Brandschutz
befasst sich mit allen technischen Anlagen, die den Brandschutz und die Sicherheit im Brandfall betreffen. Das sind z.B. Rauchabzugsanlagen (RWA / NRA), Brandschutztüren mit Feststellanlagen, Brandmeldeanlagen und Brandwarnanlagen und auch alle Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen, Wandhydranten oder Feuerlöscher.
Zum organisatorischen Brandschutz
gehören alle organisatorischen Maßnahmen, wie die Organisation der regelmäßigen Wartung aller Brandschutzeinrichtungen, das Aushängen einer Brandschutzordnung, die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen und auch die Benennung von Brandschutzhelfern in Betrieben. Mitarbeiter, die zum Brandschutzhelfer ernannt werden, müssen im Rahmen einer Brandschutzschulung, wie sie von uns angeboten wird, u.a. im Umgang mit Löschanlagen und Feuerlöschern geschult werden.